Verkehrswertgutachten für:
- bebaute und unbebaute Grundstücke
- grundstücksgleiche Rechte
- Wohnungs- oder Teileigentum
- Erbbaurechte
- Wohnungs- und Nießbrauchrechte
- Dienstbarkeiten
- Verrentung von Kaufpreisen
- Wertermittlung in Bodenordnungsverfahren
Dieses Leistungsangebot bezieht sich auf Wohnimmobilien als Kapitalanlage oder Eigennutzungsobjekt, gemischt genutzte Grundstücke sowie reine Gewerbeimmobilien.
Sie können zwischen der Form des Kurzgutachtens (nur zur Verwendung für den Auftraggeber zu Übersichtszwecken ohne Weiterreichung an Dritte) oder des Vollgutachtens (geeignet für gerichtliche Auseinandersetzungen) wählen.
Gründe der Gutachtenerstellung
Das Spektrum des Immobilienbewertungsfeldes ist weitreichend. Verkehrswertgutachten können notwendig sein im Rahmen von:
- Kauf oder Verkauf eines Grundstückes
- Finanzierungen (Beleihungswertermittlung)
- Steuerliche Wertermittlung (Nachweis niedriger gemeiner Wert im Rahmen der Schenkungs- und Erbschaftssteuer sowie Grundsteuer, Wertermittlungen im Ertragssteuerrecht: Teilwertermittlung, Nachweis Kaufpreisaufteilung u.a.)
- Zwangsversteigerungsverfahren
- Ehescheidung (u.a.. Zugewinnausgleich)
- Erbangelegenheiten (u.a. vorgezogene Erbfolge oder Pflichtteilsergänzungsansprüche)
- Wirtschaftlichkeitsrechnungen bei Kapitalanlagen
- Nachweis der Unwirtschaftlichkeit von Sanierungsmaßnahmen bei Denkmalschutzobjekten
- Mieterhöhungsverfahren
- Erbbauzinsanpassungen
- Versicherungswertermittlung
- Enteignungs- / Entschädigungsverfahren
- fachliche Überprüfung von Verkehrswertgutachten
Wenn Sie Interesse an einer der Leistungen haben, setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung ➔ Kontakt.